• Wo kann ich mich darüber hinaus noch über die benötigten Papiere erkundigen?
Die umfangreichste Listung bietet das BVA – Bundesverwaltungsamt in Köln. Dort werden die Einzelinformationen der deutschen Botschaften aus nahezu 100 Ländern weltweit gesammelt. Zur Kurz-Info vor Ihrer Buchung erhalten Sie unten nach den allgemeinen Fragen einen groben Überblick über die jeweils erforderlichen Heiratsdokumente.
• Woher bekomme ich die notwendigen Dokumente?
Wenn Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden, stellt das Meldeamt am Wohnort diese aus. Nicht-deutsche Brautleute brauchen für die Trauung im Ausland die gleichen Dokumente wie deutsche Staatsbürger.
• Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Dies ist die amtliche Bestätigung über Ihren Familienstand und belegt entsprechend dem deutschen Recht, ob Sie eine Ehe eingehen dürfen (wenn ledig oder geschieden) bzw. wenn nicht (verheiratet). Bei gleichem Wohnsitz beider Brautleute wird ein gemeinsames Zeugnis ausgestellt; dafür reicht die entsprechende Bitte an die Meldebehörde durch Braut oder Bräutigam. Bei unterschiedlichem Wohnsitz müssen beide Brautleute getrennt ein jeweils eigenes Zeugnis bei der je am Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. In der Regel wird das Zeugnis mit aktuellem Stand - aber nicht älter als sechs Monate verlangt.
Auch wenn Geburtsurkunden (bzw. der aktuelle Auszug aus dem Geburtsregister) Auskunft über Ihren Famlienstand geben, bleibt es dem jeweiligen Standesbeamten am Hochzeitsziel überlassen evtl. zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis zu verlangen.
• Brauche ich Übersetzungen oder Beglaubigungen meiner Dokumente?
Dokumente Ihrer heimischen Meldebehörde werden oft schon als internationale Dokumente (mehrsprachig) ausgestellt. Damit werden die früher notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen oft überflüssig.
Ob Ihre Hochzeitsdokumente später aus der Amtssprache am Reiseziel ins Deutsche übersetzt werden müssen, bestimmt allein ihr heimischer Standesbeamter (siehe auch unten). Fragen Sie ihn / sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise, das erspart spätere Mühen. Mittlerweile akzeptieren viele Standesbeamte Dokumente in Englisch.
• Ab wann gelte ich zu Hause als verheiratet?
Der Tag der Trauung gilt auch für die Anerkennung am Wohnort.
• Muß ich eine Hochzeit im Ausland am Wohnort melden?
Für deutsche und österreichische Staatsbürger gilt:
Eine förmliche Anerkennung der Trauung durch das heimische Standesamt bedarf es nur, wenn …
- der Namen geändert werden soll.
- ein Familienbuch beantragt werden soll (ist freiwillig).
- Ihre Steuerklasse geändert werden soll.
Für schweizer Staatsbürger gilt:
Ihre Ehedokumente & Beglaubigungen sind Ihrer Landesvertretung noch am Reiseziel zu übergeben (Schweizer Konsulat). Dieses ergänzt Ihre Papiere um die sog. Apostille (Legalisation, Amtssiegel) und übernimmt für Sie die Weiterleitung an Ihr heimisches Familienregister (sog. „konsularischer Weg“). Sie selbst müssen also zu Hause nicht zu Ihrem Standesamt gehen.
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